Bildungsurlaub: Gesetzlich geregelte Weiterbildung während der Arbeitszeit

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub, in manchen Ländern auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt, ist der gesetzlich geregelte Anspruch von Arbeitnehmern auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung. Das Gehalt wird während dieser Zeit weitergezahlt; die Kurskosten selbst trägt in der Regel der Arbeitnehmer. In 14 der 16 Bundesländer besteht ein solcher gesetzlicher Anspruch, meist im Umfang von fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr.

Wo besteht Anspruch auf Bildungsurlaub?

Bayern und Sachsen haben aktuell kein Landesgesetz zum Bildungsurlaub; ein Anspruch besteht dort nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung dies ausdrücklich vorsehen. Sachsen plant die Einführung eines eigenen Anspruchs ab 2027. In den übrigen 14 Bundesländern gilt in der Regel ein Anspruch von fünf Tagen pro Jahr, den viele Landesgesetze auf Antrag auch auf zwei Jahre zusammenfassen lassen, sodass bis zu zehn Tage am Stück genommen werden können. Der Anspruch setzt meist eine Wartezeit von sechs bis zwölf Monaten im Beschäftigungsverhältnis voraus und gilt anteilig auch für Teilzeitbeschäftigte.

Bundesland (Beispiele) Anspruch pro Jahr Antragsfrist
Baden-Württemberg 5 Tage 9 Wochen vorher
Berlin 5 Tage 6 Wochen vorher
Nordrhein-Westfalen 5 Tage je nach Veranstalter, meist 6 Wochen
Bayern / Sachsen kein gesetzlicher Anspruch

Bildungsurlaub Berlin

Was zählt als anerkannte Bildungsveranstaltung?

Bildungsurlaub ist nicht auf berufliche Fachfortbildung beschränkt. Je nach Landesgesetz zählen auch politische Bildung, Sprachkurse und Qualifizierungen für ein Ehrenamt dazu. Damit eine Veranstaltung anerkannt wird, muss sie von einer zugelassenen Bildungseinrichtung durchgeführt werden und bestimmte inhaltliche und zeitliche Mindestanforderungen erfüllen; die zuständige Landesbehörde führt dazu meist eine Liste anerkannter Veranstaltungen. Ein Kurs ohne diese Anerkennung zählt in der Regel nicht als Bildungsurlaub, auch wenn er inhaltlich passend wäre.

Antrag, Fristen und Kosten

Der Antrag muss beim Arbeitgeber fristgerecht eingereicht werden; je nach Bundesland liegt die Frist zwischen vier und neun Wochen vor Beginn der Maßnahme. In Betrieben mit wenigen Beschäftigten kann der Arbeitgeber den Antrag unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen, etwa wenn betriebliche Gründe entgegenstehen oder bereits andere Beschäftigte Bildungsurlaub genommen haben. Das Gehalt wird während der Freistellung fortgezahlt, die Kosten für Kurs, Anreise und Unterkunft trägt aber meist der Arbeitnehmer selbst – sie sind in vielen Fällen als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Einige Bundesländer und Bildungsträger bieten zusätzlich Zuschüsse für einkommensschwächere Beschäftigte an.

Bildungsurlaub aus Sicht der Arbeitgeber

Für Unternehmen ist Bildungsurlaub Teil der Personalentwicklung: Er stärkt Kompetenzen der Belegschaft, ohne dass der Betrieb die Kurskosten selbst tragen muss. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, die Weiterbildungskosten zu übernehmen, können dies aber freiwillig tun, etwa wenn die Fortbildung auch betrieblich relevant ist. Auch Formate der Erwachsenenbildung außerhalb der klassischen Berufsfortbildung, etwa politische oder kulturelle Bildung, sind in vielen Ländern förderfähig.

Häufig gestellte Fragen

Haben auch Auszubildende Anspruch auf Bildungsurlaub?

In mehreren Bundesländern, etwa Baden-Württemberg und Berlin, können auch Auszubildende Bildungsurlaub in Anspruch nehmen, teils mit einer geringeren Tagesanzahl als reguläre Beschäftigte. Die genauen Regeln unterscheiden sich je nach Landesgesetz.

Verfällt nicht genutzter Bildungsurlaub am Jahresende?

In vielen Bundesländern ja, sofern kein Antrag auf Übertragung ins Folgejahr gestellt wird. Einige Landesgesetze erlauben ausdrücklich, ungenutzte Tage mit dem folgenden Jahr zusammenzulegen.

Kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei dringenden betrieblichen Gründen oder wenn die zulässige Zahl gleichzeitig abwesender Beschäftigter überschritten würde. Die genauen Ablehnungsgründe regelt das jeweilige Landesgesetz.

Zählt jede Weiterbildung als Bildungsurlaub?

Nein, nur Veranstaltungen anerkannter Bildungsträger, die den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes entsprechen. Eine Liste anerkannter Angebote führt in der Regel die zuständige Landesbehörde.

Quellen und weiterführende Links

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