Akkreditierung ist das formale Verfahren, mit dem Studiengänge oder ganze Hochschulen auf die Einhaltung fachlicher und struktureller Mindeststandards geprüft werden. Eine erfolgreiche Akkreditierung ist in Deutschland Voraussetzung dafür, dass ein Studiengang staatlich anerkannt wird und seine Abschlüsse gültig sind.
Rechtliche Grundlage und Entwicklung
Akkreditierung als externes Qualitätssicherungsverfahren geht auf eine Vereinbarung von Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) im Zuge des Bologna-Prozesses zurück, der ab Ende der 1990er Jahre einen einheitlichen europäischen Hochschulraum mit vergleichbaren Abschlüssen schaffen sollte. Die ursprüngliche gesetzliche Grundlage, das Akkreditierungsstiftungsgesetz von 2005, wurde nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2016 überarbeitet: Seit dem 1. Januar 2018 regelt der Studienakkreditierungsstaatsvertrag der Länder Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Stiftung Akkreditierungsrat und ihres Entscheidungsgremiums, des Akkreditierungsrats.
Der Akkreditierungsrat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen, der Länder, der beruflichen Praxis, Studierenden sowie internationalen Expertinnen und Experten zusammen und entscheidet über Verfahren und Standards der Qualitätssicherung. International orientieren sich die deutschen Verfahren an den „European Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG) sowie an den Empfehlungen der European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA). In Österreich übernimmt die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) die vergleichbare Aufgabe.
Programmakkreditierung und Systemakkreditierung
In Deutschland gibt es zwei Wege der Akkreditierung, die sich im Prüfumfang unterscheiden:
| Verfahren | Prüfgegenstand | Konsequenz |
|---|---|---|
| Programmakkreditierung | Einzelner Studiengang | Jeder Studiengang wird separat geprüft und akkreditiert |
| Systemakkreditierung | Qualitätsmanagementsystem der gesamten Hochschule | Die Hochschule darf neue Studiengänge im Rahmen des geprüften Systems weitgehend eigenständig einführen |
Die Systemakkreditierung verlagert damit einen Teil der Prüfverantwortung auf die interne Qualitätssicherung der Hochschule selbst, während die Programmakkreditierung jeden einzelnen Studiengang unabhängig bewertet. Beide Verfahren arbeiten nach dem Prinzip des Peer Review: Gutachterinnen und Gutachter aus Wissenschaft und Berufspraxis, teils auch Studierende, beurteilen die Unterlagen und besuchen die Hochschule vor Ort.
Ablauf und Gültigkeitsdauer
Eine Akkreditierung wird nicht dauerhaft erteilt, sondern muss regelmäßig erneuert werden. Nach der Studienakkreditierungsverordnung gilt eine Akkreditierung in der Regel acht Jahre; vor Ablauf muss eine Re-Akkreditierung beantragt werden, damit die Anerkennung nahtlos fortbesteht. Das Verfahren – von der Antragstellung über das Gutachten bis zur Entscheidung des Akkreditierungsrats – bedeutet für Hochschulen einen mehrmonatigen Aufwand und ist mit Gebühren für die beauftragte Akkreditierungsagentur verbunden, etwa FIBAA oder vergleichbare vom Akkreditierungsrat zugelassene Agenturen.
Bedeutung für Studierende und Arbeitgeber
Für Studierende ist die Akkreditierung ein Anhaltspunkt dafür, dass ein Studiengang geprüfte Mindeststandards erfüllt und der Abschluss anerkannt wird – das gilt besonders bei privaten Hochschulen, deren Abschlüsse ohne Akkreditierung nicht staatlich gleichgestellt wären. Für Arbeitgeber signalisiert ein akkreditierter Abschluss, dass die Ausbildung nachvollziehbaren, extern geprüften Qualitätskriterien folgt. International erleichtert eine anerkannte Akkreditierung außerdem die Anrechnung von Studienleistungen bei einem Auslandssemester oder einem Wechsel der Hochschule.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ein Studiengang nicht akkreditiert ist?
Ohne gültige Akkreditierung darf ein Studiengang in Deutschland in der Regel nicht neu eingerichtet oder fortgeführt werden; bereits vergebene Abschlüsse verlieren dadurch aber nicht rückwirkend ihre Gültigkeit.
Worin unterscheiden sich Programm- und Systemakkreditierung?
Die Programmakkreditierung prüft einen einzelnen Studiengang, die Systemakkreditierung das gesamte Qualitätsmanagementsystem einer Hochschule, wodurch diese neue Studiengänge weitgehend eigenständig einführen kann.
Wie lange ist eine Akkreditierung gültig?
In der Regel acht Jahre. Vor Ablauf muss eine Re-Akkreditierung beantragt werden, damit die Anerkennung nahtlos weiterbesteht.
Wer akkreditiert Studiengänge in Deutschland?
Die Entscheidung trifft der Akkreditierungsrat der Stiftung Akkreditierungsrat, gestützt auf Gutachten von zugelassenen Akkreditierungsagenturen wie FIBAA, die im Auftrag der Hochschulen die fachliche Prüfung durchführen.











