Ausbildungsberuf: Beruf mit dualer Ausbildung

Ausbildungsberuf
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Ein Ausbildungsberuf im dualen System verbindet die praktische Arbeit in einem Ausbildungsbetrieb mit dem theoretischen Unterricht in der Berufsschule. Rechtsgrundlage ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise für Handwerksberufe die Handwerksordnung (HwO). Nach dem aktuellen BIBB-Verzeichnis sind rund 327 Ausbildungsberufe staatlich anerkannt, die Ausbildungsdauer liegt je nach Beruf zwischen zwei und dreieinhalb Jahren.

Wie die duale Ausbildung funktioniert

Der Begriff „dual“ (lateinisch für „zweifach“) steht für die zwei Lernorte: den Betrieb und die Berufsschule. Auszubildende arbeiten den größten Teil der Woche im Betrieb und lernen dort praxisnah die Aufgaben ihres Berufs. An ein bis zwei Tagen pro Woche – bei manchen technischen Berufen im Blockunterricht – vermittelt die Berufsschule die fachtheoretischen und allgemeinbildenden Inhalte. Die Ausbildung beginnt mit einer Probezeit von mindestens einem Monat und ist im Ausbildungsvertrag zwischen Betrieb und Auszubildendem geregelt.

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Ausbildungsvertrag Praxis im Betrieb 3-4 Tage/Woche Berufsschule 1-2 Tage/Woche Zwischenpruefung Abschlusspruefung (IHK/HWK) Facharbeiter- bzw. Gesellenbrief
Ablauf einer dualen Berufsausbildung: von Vertragsabschluss bis zur Abschlussprüfung.

Dauer und Berufsordnung

Jeder Ausbildungsberuf hat eine eigene Ausbildungsordnung, die auf dem Berufsbildungsgesetz basiert. Sie legt Inhalte, Dauer und Prüfungsanforderungen verbindlich fest, damit die Ausbildung bundesweit vergleichbar bleibt. Zuständig für die Überwachung der betrieblichen Ausbildung sind je nach Branche die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern.

Berufsbildungsgesetz
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Beruf Dauer der Ausbildung
Verkäufer/-in 2 Jahre
Kaufmann/-frau im Einzelhandel 3 Jahre
Bankkaufmann/-frau 3 Jahre
Industriemechaniker/-in 3,5 Jahre
Kraftfahrzeugmechatroniker/-in 3,5 Jahre
Florist/-in 3 Jahre

Während der Ausbildung sind eine Zwischenprüfung und am Ende eine Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer vorgesehen. Wer die Abschlussprüfung nicht besteht, kann sie bis zu zweimal wiederholen.

Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung

Das Berufsbildungsgesetz schreibt keinen bestimmten Schulabschluss vor. In der Praxis erwarten viele Betriebe je nach Beruf einen Hauptschul- oder Realschulabschluss, kaufmännische und technische Ausbildungsberufe werden häufiger mit mittlerem Abschluss oder Abitur besetzt. Handwerkliche Ausbildungsberufe sind meist auch ohne besonderen Schulabschluss zugänglich. Eine gut vorbereitete, auf Betrieb und Beruf zugeschnittene Bewerbung sowie frühzeitiger Bewerbungsbeginn erhöhen die Chancen, da Fristen je nach Branche und Unternehmen stark variieren. Wer sich zwischen einer klassischen Berufsausbildung und einem Duales Studium entscheiden will, sollte den höheren Praxisanteil der klassischen Ausbildung gegen den Hochschulabschluss des dualen Studiums abwägen.

Ausbildungsvergütung

Auszubildende erhalten während der gesamten Ausbildung eine Vergütung, die mit jedem Ausbildungsjahr steigt. Seit 2020 gilt eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung, die das BIBB jährlich anpasst. Sie startete 2020 bei 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr und liegt 2026 bei 724 Euro; für das zweite bis vierte Jahr gelten gesetzliche Aufschläge von 18, 35 und 40 Prozent auf den Betrag des ersten Jahres.

Ausbildungsjahr Mindestvergütung 2020 Mindestvergütung 2026
1. Jahr 515 Euro 724 Euro
2. Jahr 608 Euro 854 Euro
3. Jahr 695 Euro 977 Euro
4. Jahr 721 Euro 1.014 Euro

Viele Betriebe zahlen aufgrund von Tarifverträgen mehr als die gesetzliche Mindestvergütung. Auszubildende mit geringem Einkommen können zusätzlich Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, etwa für Miet- oder Fahrtkosten. Anders als Studierende haben Auszubildende in der betrieblichen Ausbildung in der Regel keinen Anspruch auf BAföG; für schulische Ausbildungsgänge gibt es das gesonderte Schüler-BAföG.

Rolle von IHK und Handwerkskammer

In Deutschland gibt es 79 Industrie- und Handelskammern (IHK). Sie zertifizieren Ausbildungsbetriebe, prüfen deren Eignung und organisieren die Zwischen- und Abschlussprüfungen der kaufmännischen und industriellen Ausbildungsberufe. Für Handwerksberufe übernehmen die Handwerkskammern diese Aufgaben in vergleichbarer Form und arbeiten dabei eng mit den Berufsschulen zusammen, damit Praxis und Theorie zusammenpassen.

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Übernahmechancen und Karriere nach der Ausbildung

2024 erreichte die Übernahmequote von Auszubildenden mit rund 79 Prozent laut BIBB einen neuen Höchstwert – die beste Zeit seit Beginn der Erhebung. Die Ausbildung ist damit für viele der Einstieg, nicht das Ende der beruflichen Entwicklung: Weiterbildungen wie Meisterbrief oder Fachwirt sowie mehrjährige Berufserfahrung eröffnen Wege in Fach- und Führungspositionen.

Ausbildungsberuf Mögliche Wege nach der Ausbildung
Bankkaufmann/-frau Filialleitung, Bereichsleitung, Spezialisierung im Investmentbanking
Handwerksberufe Meisterprüfung, Betriebsgründung oder -übernahme
IT-Systemelektroniker/-in Spezialisierung auf Netzwerktechnik oder IT-Sicherheit, Weiterbildung zum Fachwirt/Techniker
Karriere nach Ausbildung
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Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine duale Ausbildung?

Je nach Beruf zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Bei guten schulischen Leistungen oder einem höheren Schulabschluss lässt sich die Ausbildungszeit auf Antrag bei der zuständigen Kammer verkürzen.

Welcher Schulabschluss ist für einen Ausbildungsberuf nötig?

Das Berufsbildungsgesetz schreibt keinen bestimmten Abschluss vor. Viele Betriebe erwarten je nach Beruf einen Hauptschul- oder Realschulabschluss, manche handwerklichen Berufe sind auch ohne formalen Abschluss zugänglich.

Was passiert, wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wird?

Die Prüfung kann bis zu zweimal wiederholt werden. Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich in diesem Fall auf Wunsch bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung.

Wie hoch ist die Chance, nach der Ausbildung übernommen zu werden?

2024 lag die Übernahmequote laut BIBB bei rund 79 Prozent und damit auf dem höchsten je gemessenen Stand.

Wer legt die Höhe der Ausbildungsvergütung fest?

Der Ausbildungsbetrieb zahlt mindestens die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach BBiG; in tarifgebundenen Betrieben liegt die tatsächliche Vergütung häufig darüber.

Quellen und weiterführende Links