Bafög: Staatliche Ausbildungsförderung in Deutschland

Bafög

Bafög, das Bundesausbildungsförderungsgesetz, ist die zentrale staatliche Studienfinanzierung in Deutschland. Es unterstützt Schülerinnen, Schüler und Studierende bei der ersten Ausbildung mit einer Kombination aus Zuschuss und zinslosem Darlehen, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Ziel ist, dass finanzielle Voraussetzungen nicht über den Bildungsweg entscheiden. Zwar erheben die meisten deutschen Hochschulen keine Studiengebühren, doch Miete und Lebenshaltungskosten bleiben eine erhebliche finanzielle Hürde, die Bafög abfedern soll.

Wer ist förderungsberechtigt?

Bafög erhält, wer für die gewählte Ausbildung geeignet ist und die akademischen Anforderungen voraussichtlich erfüllen kann. Deutsche Staatsangehörige sind grundsätzlich anspruchsberechtigt; EU-Bürger sowie Bürger der Schweiz, Liechtensteins, Islands und Norwegens ebenfalls, insbesondere nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland. Auch Ausländer mit bestimmten Aufenthaltstiteln haben Anspruch, etwa anerkannte Flüchtlinge.

Eine Altersgrenze gilt ebenfalls: Die Ausbildung muss grundsätzlich vor dem 30. Geburtstag (bei Masterstudiengängen vor dem 35.) begonnen werden. Ausnahmen bestehen unter anderem für Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben, oder bei familiären und gesundheitlichen Gründen für eine späte Aufnahme des Studiums.

Wie hoch ist die Förderung?

Seit dem Wintersemester 2024/25 gelten folgende Bedarfssätze, die auch 2026 unverändert fortbestehen:

Parameter Betrag
Höchstsatz (eigene Wohnung, eigene Krankenversicherung) 992 Euro monatlich
Bei Familienversicherung 855 Euro monatlich
Grundbedarf 475 Euro monatlich
Wohnkostenpauschale (nicht bei den Eltern wohnend) 380 Euro monatlich

Der Höchstsatz setzt sich aus Grundbedarf, Wohnpauschale sowie Zuschlägen für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche monatliche Förderung 2023 bei 640 Euro, das gesamte Fördervolumen bei rund 3,4 Milliarden Euro.

Bafög Förderungskriterien

Die Bafög-Reform zum Wintersemester 2024/25

Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz wurden die Freibeträge für das Elterneinkommen zum Wintersemester 2024/25 um 5,25 Prozent angehoben – zusammen mit früheren Anpassungen liegen sie damit rund 27 Prozent über dem Stand von 2021. Dadurch werden mehr Studierende förderungsberechtigt. Weitere Neuerungen der Reform:

  • Einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Studienanfänger aus einkommensschwachen Familien.
  • Ein Flexibilitätssemester, das einmalig ohne Fachwechsel oder besondere Begründung zusätzlich gefördert wird.
  • Anhebung von Bedarfssätzen und Wohnkostenpauschale (siehe Tabelle oben).

Neben dem klassischen Bafög für Erstausbildungen gibt es das Aufstiegs-Bafög (AFBG) für Fortbildungen wie Meister- oder Technikerabschlüsse sowie die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Auszubildende in dualer Ausbildung außerhalb des Bafög-Systems. Wer die Einkommensgrenzen für Bafög überschreitet oder zusätzliche Mittel braucht, kann ergänzend ein Stipendium beantragen; beides schließt sich nicht gegenseitig aus.

Antrag stellen: Ablauf und Formulare

Der Antrag wird beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt – für Studierende meist beim Studierendenwerk der Hochschule, für Schüler beim Amt am Wohnort der Eltern. Die elektronische Antragstellung über das Bafög-Digital-Portal ist inzwischen Standard und schneller als der Postweg, erfordert aber ebenso vollständige Nachweise über Einkommen und persönliche Verhältnisse der Antragstellenden und ihrer Eltern. Da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann, lohnt sich ein früher Antragstermin, idealerweise vor Beginn der Immatrikulation.

Bafög für internationale Studierende

Bafög ist primär für deutsche Staatsangehörige vorgesehen, steht aber auch bestimmten ausländischen Studierenden offen. EU-Bürgerinnen und -Bürger haben in der Regel nach fünf Jahren durchgehendem, rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf ein Daueraufenthaltsrecht und damit auf Bafög; auch eine Erwerbstätigkeit neben dem Studium kann einen Anspruch begründen. Anerkannte Flüchtlinge und Personen mit bestimmten humanitären Aufenthaltstiteln sind ebenfalls förderungsberechtigt. Für geflüchtete Menschen aus der Ukraine gilt seit Juni 2022 eine eigene Regelung: Ein Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz kann unter weiteren Voraussetzungen zum Bafög-Bezug berechtigen. Da die Regelungen im Einzelfall komplex sind, empfiehlt sich eine Beratung durch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

Häufig gestellte Fragen

Muss Bafög zurückgezahlt werden?

Ja, aber nur zur Hälfte: Studierenden-Bafög wird je zur Hälfte als Zuschuss (nicht rückzahlbar) und als zinsloses Staatsdarlehen gewährt. Die Rückzahlung ist außerdem gedeckelt und beginnt erst nach dem Studium in Raten.

Zählt das Einkommen der Eltern immer mit?

Ja, bei der Erstausbildung wird das Elterneinkommen grundsätzlich angerechnet, abzüglich der geltenden Freibeträge. Ausnahmen gelten etwa bei bereits abgeschlossener Berufsausbildung mit mehrjähriger Erwerbstätigkeit oder wenn die Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden können.

Kann ich Bafög auch für ein Auslandssemester bekommen?

Ja, für Studienaufenthalte im Ausland gibt es eine eigene Auslands-Förderung, die unter bestimmten Voraussetzungen sogar höher ausfallen kann als die Inlandsförderung. Der Antrag läuft über ein gesondertes Amt für Ausbildungsförderung mit Auslandszuständigkeit.

Was passiert bei einem Studienfachwechsel?

Ein Fachwechsel ist in der Regel nur bis zum Ende des dritten Fachsemesters ohne Angabe wichtiger Gründe förderungsunschädlich möglich. Danach kann die Förderung nur mit einem triftigen oder unabweisbaren Grund fortgesetzt werden.

Quellen und weiterführende Links

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