Jugendhilfe – rechtlich als Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) bezeichnet – umfasst Beratungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote für junge Menschen bis 27 Jahre und ihre Familien. Sie reicht von Erziehungsberatung über individuelle Unterstützung bis zu Wohnformen außerhalb der Familie. Träger sind Jugendämter sowie freie Träger wie Wohlfahrtsverbände und spezialisierte Vereine.
Rechtlicher Rahmen und Reform 2021
Grundlage der Jugendhilfe ist das SGB VIII, insbesondere die §§ 27 bis 35 zu den Hilfen zur Erziehung. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das im Juni 2021 in Kraft trat, wurde die bislang umfassendste Reform des SGB VIII umgesetzt. Sie stärkt die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern an Hilfeentscheidungen, verbessert den Kinderschutz in Einrichtungen und Pflegefamilien und erleichtert jungen Menschen mit Behinderung den Zugang zu Leistungen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2023 rund 1,2 Millionen erzieherische Hilfen von jungen Menschen und ihren Familien in Anspruch genommen – ein Anstieg gegenüber den Vorjahren.
Formen der Hilfen zur Erziehung
Die Hilfen zur Erziehung unterscheiden sich danach, wie stark sie in den Alltag der Familie eingreifen. Ambulante Hilfen wie die sozialpädagogische Familienhilfe oder Erziehungsberatung finden im gewohnten Umfeld statt. Teilstationäre Angebote wie Tagesgruppen ergänzen die häusliche Erziehung tagsüber, während die jungen Menschen abends und am Wochenende zu Hause bleiben. Stationäre Hilfen wie Heimerziehung oder Vollzeitpflege sehen eine dauerhafte Unterbringung außerhalb der Familie vor, wenn das im Einzelfall notwendig ist.
Sozialarbeit als tragende Säule
Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiter setzen die Hilfen zur Erziehung in der Praxis um. Sie beraten Familien, begleiten Jugendliche in Krisensituationen und arbeiten mit Schulen, Jugendämtern und weiteren Einrichtungen zusammen. Ein eigenes Thema ist die Begleitung sogenannter Careleaver: Junge Menschen, die die Jugendhilfe meist mit Erreichen der Volljährigkeit verlassen, erhalten seit dem KJSG verbindlichere Nachbetreuung und können sich bei Bedarf erneut an ihre bisherige Einrichtung wenden.
Bildung als Teil der Jugendhilfe
Jugendhilfe und Schule ergänzen sich zunehmend, etwa durch Schulsozialarbeit oder Kooperationen beim Übergang von der Kita in die Schule. Ziel ist, Bildungschancen unabhängig von der familiären Ausgangslage zu verbessern. Angebote wie Nachhilfe oder Lerngruppen ergänzen dabei oft die klassischen Hilfen zur Erziehung.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann Jugendhilfe beantragen?
Eltern oder Personensorgeberechtigte können Hilfen zur Erziehung beim örtlichen Jugendamt beantragen; ab einem bestimmten Alter können sich auch Jugendliche selbst an die Jugendhilfe wenden.
Ist Jugendhilfe kostenpflichtig?
Viele Leistungen wie Erziehungsberatung sind für Familien kostenfrei, da sie über öffentliche Mittel finanziert werden. Bei einigen stationären Hilfen kann ein Kostenbeitrag der Eltern anfallen, der sich nach deren Einkommen richtet.
Was passiert mit 18 Jahren?
Hilfen können bei Bedarf über die Volljährigkeit hinaus bis maximal 27 Jahre weiterlaufen. Sogenannte Careleaver erhalten seit der SGB-VIII-Reform 2021 verbindlichere Unterstützung beim Übergang in die Selbstständigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen Jugendhilfe und Jugendarbeit?
Jugendhilfe ist der rechtliche Oberbegriff und umfasst auch Eingriffshilfen bei Kindeswohlgefährdung. Jugendarbeit ist ein Teilbereich davon und richtet sich freiwillig an alle Jugendlichen, unabhängig von einer besonderen Belastungssituation.









