Beitragsbild: mit KI erstellt (Symbolbild)
Der Numerus Clausus (NC) ist eine Zulassungsbeschränkung, die in Deutschland greift, wenn es für einen Studiengang mehr Bewerber als Studienplätze gibt. Rechtsgrundlage ist Artikel 12 des Grundgesetzes, der zwar die freie Wahl der Ausbildungsstätte garantiert, bei Kapazitätsengpässen aber Zulassungsbeschränkungen zulässt. Besonders betroffen sind Studiengänge wie Medizin, Zahnmedizin oder Psychologie, bei denen die Abiturnote traditionell eine zentrale Rolle spielt und viele Hochschulen deutlich mehr Bewerbungen als Plätze haben.
Wie der NC-Wert entsteht
Ein NC-Wert ist keine feste Grenze, sondern das Ergebnis eines Auswahlprozesses: Er ergibt sich aus der Note des zuletzt zugelassenen Bewerbers eines Semesters und wird von jeder Hochschule beziehungsweise für jeden Studiengang neu ermittelt. Je mehr Bewerber mit guten Noten sich melden, desto höher fällt der NC in diesem Semester aus – im Sommersemester ist er wegen geringerer Bewerberzahlen häufig niedriger als im Wintersemester. Aktuelle und vergangene NC-Werte veröffentlicht die Stiftung für Hochschulzulassung, sodass Bewerber ihre Chancen realistisch einschätzen können.
Zentrale Vergabe durch die Stiftung für Hochschulzulassung
Studienplätze in Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin vergibt die Stiftung für Hochschulzulassung zentral über das Portal hochschulstart.de. Seit der Reform infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2017 gilt bundesweit ein neues Quotenmodell, das die reine Wartezeitquote abgeschafft hat: Wartesemester spielen bei der Vergabe seit dem Sommersemester 2023 keine Rolle mehr.
| Quote | Anteil | Entscheidend sind |
|---|---|---|
| Abiturbestenquote | 30 % | Abiturnote im Bundesländervergleich |
| Zusätzliche Eignungsquote | 10 % | von der Hochschule festgelegte Kriterien (z. B. Test, Ausbildung) |
| Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) | 60 % | Kombination aus Abiturnote, Testergebnis (z. B. TMS), Ausbildung oder Berufserfahrung |
Wie stark die Abiturnote im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) wiegt, legt jede Hochschule selbst fest; oft fließen zusätzlich Ergebnisse aus Studierfähigkeitstests, eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Auswahlgespräch ein.
Der örtliche Numerus Clausus (Orts-NC)
Für Studiengänge außerhalb der zentral vergebenen Fächer legen Hochschulen ihren NC meist selbst fest – man spricht vom Orts-NC. Auch hier zählt die Abiturnote nicht allein: Wartezeit, Berufserfahrung oder besondere Umstände können in das Zulassungsverfahren einfließen, das jede Hochschule in eigener Satzung regelt. Wer keinen Platz im Wunschfach oder an der Wunschhochschule erhält, findet an anderen Standorten oder in verwandten Studiengängen oft bessere Chancen.

Die Rolle der Abiturnote und Alternativen
Eine gute Abiturnote verbessert die Chancen in NC-Fächern spürbar, ist aber – außerhalb der Abiturbestenquote – selten das alleinige Kriterium. Wer allein auf Notenbasis keinen Platz bekommt, kann über die Zusätzliche Eignungsquote oder das Auswahlverfahren der Hochschulen punkten, etwa durch einen Studierfähigkeitstest, eine einschlägige Berufsausbildung oder ein überzeugendes Motivationsschreiben. Eine frühzeitige Studienberatung hilft, realistische Alternativen und Fristen für die Zulassung nicht zu verpassen.
Nach erfolgreicher Zulassung folgt die Immatrikulation, mit der das Studium formal beginnt.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet Numerus Clausus genau?
Numerus Clausus bezeichnet eine zahlenmäßige Zulassungsbeschränkung: Wenn es mehr Bewerber als Studienplätze gibt, entscheidet ein Auswahlverfahren, wer zugelassen wird.
Zählt bei der Studienplatzvergabe noch die Wartezeit?
Nein. Seit dem Sommersemester 2023 spielt die reine Wartezeit bei der zentralen Vergabe durch die Stiftung für Hochschulzulassung keine Rolle mehr.
Wie hoch ist der Anteil der Abiturbestenquote?
Bundesweit werden 30 % der zentral vergebenen Studienplätze über die Abiturbestenquote vergeben, 10 % über die Zusätzliche Eignungsquote und 60 % über das Auswahlverfahren der Hochschulen.
Was ist der Unterschied zwischen NC und Orts-NC?
Der zentrale NC gilt für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer wie Medizin, die über hochschulstart.de vergeben werden. Der Orts-NC betrifft Studiengänge, deren Zulassung die jeweilige Hochschule selbst regelt.
Was tun, wenn die eigene Abiturnote für den NC nicht reicht?
Optionen sind ein Studierfähigkeitstest, eine verwandte Berufsausbildung, ein Auswahlgespräch der Hochschule, ein Studienplatz an einem anderen Standort oder in einem verwandten Studiengang.









