Der Bachelor of Laws (LL.B.) ist ein berufsqualifizierender Erststudienabschluss in den Rechtswissenschaften. Anders als das klassische Jurastudium mit Staatsexamen vermittelt er breite juristische Grundlagen in kürzerer Zeit und richtet sich an Studierende, die nicht zwingend Rechtsanwältin, Richter oder Notarin werden wollen, sondern juristisches Wissen mit wirtschaftlichem oder verwaltungsbezogenem Bezug verbinden möchten.
LL.B. im Vergleich zum klassischen Jurastudium
Der Bachelor of Laws dauert in der Regel sechs Semester und umfasst 180 ECTS-Punkte, aufgeteilt in Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Das klassische Jurastudium mit erstem Staatsexamen ist deutlich länger angelegt: Auf ein Studium von rund neun Semestern folgt in der Regel ein zweijähriges Rechtsreferendariat bis zum zweiten Staatsexamen, sodass der gesamte Weg zur Volljuristin oder zum Volljuristen häufig fünf bis sechs Jahre oder mehr dauert. Der LL.B. ist damit deutlich kürzer, führt aber nicht zur Zulassung als Rechtsanwalt, Richterin oder Notar – dafür ist weiterhin die Staatsprüfung erforderlich. An manchen Universitäten lässt sich das erste Staatsexamen im Anschluss an den LL.B. mit zusätzlichen Semestern nachholen.
Studieninhalte und Aufbau
Das Studium deckt die klassischen juristischen Kernbereiche ab: Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Je nach Hochschule kommen wirtschaftswissenschaftliche Grundlagenmodule sowie Wahlpflichtmodule zur Vertiefung hinzu, etwa in Vertragsrecht, Arbeitsrecht oder Steuerrecht. Am Ende steht die Bachelorarbeit, in der Studierende zeigen, dass sie ein juristisches Problem eigenständig bearbeiten können. Manche Studiengänge, etwa in Mannheim, kombinieren den LL.B. gezielt mit betriebswirtschaftlichen Inhalten zum Profil „Unternehmensjurist“ – hier überschneidet sich das Studium inhaltlich mit einem Bachelor of Business Administration. Wer sich stattdessen für den öffentlichen Sektor und soziale Fragestellungen interessiert, findet mit einem Bachelor of Social Work ein inhaltlich angrenzendes Studienfach.
Praxisorientierung
Ein LL.B.-Studium bindet Praxisphasen häufig fest in den Studienverlauf ein, etwa über Pflichtpraktika oder duale Studienmodelle mit Behörden und Unternehmen, bei denen sich Theoriephasen an der Hochschule mit Praxisphasen im Betrieb abwechseln. Fremdsprachenkenntnisse gewinnen an Bedeutung, da der LL.B. international anerkannt ist und Absolventinnen und Absolventen häufiger als klassisch ausgebildete Juristen in international tätigen Unternehmen oder Organisationen arbeiten.
Berufsperspektiven
Mit einem LL.B. stehen Wege in die Unternehmensberatung, die Rechtsabteilungen von Unternehmen, die öffentliche Verwaltung oder Non-Profit-Organisationen offen. Anders als Volljuristinnen und Volljuristen können LL.B.-Absolventen nicht als Rechtsanwalt, Richterin oder Notar tätig werden – dafür ist weiterhin das zweite Staatsexamen erforderlich. Wer sich für die wirtschaftliche Seite unternehmerischer Entscheidungen interessiert, ergänzt den LL.B. sinnvoll um Inhalte aus einem Bachelor of Business Administration; für eine vertiefte akademische oder international ausgerichtete Spezialisierung bietet sich im Anschluss ein Master of Laws an.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert der Bachelor of Laws?
In der Regel sechs Semester mit einem Umfang von 180 ECTS-Punkten.
Kann man mit einem LL.B. Rechtsanwalt werden?
Nein. Für die klassischen Volljuristen-Berufe wie Rechtsanwalt, Richterin oder Notar ist weiterhin das erste und zweite Staatsexamen erforderlich.
Was ist der Unterschied zum klassischen Jurastudium?
Das klassische Jurastudium mit Staatsexamen dauert insgesamt deutlich länger – meist rund neun Semester Studium plus ein zweijähriges Referendariat – und öffnet den Zugang zu den reglementierten juristischen Berufen. Der LL.B. ist kürzer und praxisnäher, ohne diesen Zugang.
Kann man nach dem LL.B. noch das Staatsexamen machen?
An manchen Universitäten ist das möglich, meist über zusätzliche Semester, in denen der Studieninhalt auf das Staatsexamen erweitert wird.











