Eine Prüfungsordnung ist das rechtlich verbindliche Regelwerk einer Hochschule, das festlegt, wer zu welchen Prüfungen zugelassen wird, wie diese ablaufen und nach welchen Kriterien Leistungen bewertet werden. Sie bestimmt damit maßgeblich die Rechte und Pflichten von Studierenden und Hochschule im Prüfungsgeschehen.
Abgrenzung zu Studienordnung und Rahmenprüfungsordnung
Die Prüfungsordnung regelt speziell den Prüfungsablauf: Zulassung, Fristen, Bewertungsmaßstäbe und Wiederholungsmöglichkeiten. Die Studienordnung beschreibt dagegen den inhaltlichen Aufbau eines Studiengangs, etwa welche Module in welcher Reihenfolge zu belegen sind. Eine Rahmenprüfungsordnung setzt fakultätsweite Mindeststandards, die einzelne fachspezifische Prüfungsordnungen konkretisieren.
Rechtliche Verbindlichkeit
Weil die Prüfungsordnung als Satzung der Hochschule rechtsverbindlich ist, können Verstöße – etwa gegen Anmeldefristen oder Zulassungsvoraussetzungen – ernsthafte Konsequenzen haben, bis hin zum Nichtbestehen einer Prüfung. Prüfungsordnungen werden regelmäßig überarbeitet; für Studierende gilt in der Regel die Fassung, die zu Studienbeginn galt, sofern die Hochschule keinen Wechsel zu einer neueren Fassung vorschreibt oder ermöglicht. Wer unsicher ist, welche Version für das eigene Studium gilt, sollte sich beim Prüfungsamt der Hochschule erkundigen.
Inhalte einer Prüfungsordnung
Typische Bestandteile sind Zulassungsvoraussetzungen, Anmelde- und Abmeldefristen, Modulbeschreibungen mit den zugehörigen Leistungspunkten (ECTS), Bewertungskriterien für einzelne Prüfungsformen sowie Regeln zu Wiederholungsprüfungen und Nachteilsausgleich. Das ECTS-Punktesystem misst den Arbeitsaufwand eines Moduls und erleichtert die Anerkennung von Studienleistungen zwischen Hochschulen, auch über Ländergrenzen hinweg – ein Ergebnis der Bologna-Reform.
Zulassung und Prüfungsorganisation
Zu einer Prüfung wird in der Regel zugelassen, wer die in der Prüfungsordnung genannten Vorleistungen erbracht hat, etwa den erfolgreichen Abschluss vorheriger Module. Für Anmeldung und Abmeldung gelten feste Fristen; wer sie versäumt, kann von der Prüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfungsorgane – meist ein Prüfungsausschuss – legen Termine fest, entscheiden über Sonderfälle wie Nachteilsausgleich und sind erste Anlaufstelle bei Streitfragen zur Prüfungsordnung.
Prüfungsordnungen bei Bachelor, Master und Promotion
Bachelorstudiengänge legen in der Prüfungsordnung fest, wie viele Leistungspunkte insgesamt und je Modul erforderlich sind und wie die Abschlussarbeit bewertet wird. Masterstudiengänge verlangen meist einen höheren Anteil an eigenständiger Forschung und eine umfangreichere Abschlussarbeit. Bei der Promotion regelt die Promotionsordnung – eine besondere Form der Prüfungsordnung – zusätzlich Anforderungen an die wissenschaftliche Qualität und Originalität der Dissertation sowie das Verfahren der Disputation.
Häufig gestellte Fragen
Welche Prüfungsordnung gilt für mich, wenn sie während des Studiums geändert wird?
In der Regel gilt die Fassung, die zu Beginn des Studiums in Kraft war. Manche Hochschulen erlauben oder verlangen einen Wechsel zur neuen Fassung; verbindliche Auskunft gibt das Prüfungsamt.
Was passiert, wenn ich eine Anmeldefrist verpasse?
Ohne fristgerechte Anmeldung ist eine Teilnahme an der Prüfung meist ausgeschlossen; der Prüfungsversuch muss auf einen späteren Termin verschoben werden.
Wer entscheidet über Nachteilsausgleich oder Sonderfälle?
Zuständig ist in der Regel der Prüfungsausschuss der Hochschule beziehungsweise des Fachbereichs, der Anträge auf Nachteilsausgleich prüft und über Ausnahmeregelungen entscheidet.
Was ist der Unterschied zwischen Prüfungsordnung und Studienordnung?
Die Prüfungsordnung regelt den Prüfungsablauf und die Bewertung, die Studienordnung den inhaltlichen und zeitlichen Aufbau des Studiengangs.










